Ausbildungskosten Für den Besuch der Schule besteht Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit. Ausbildungsbeihilfe wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) gewährt. Die Schule ist als Umschulungsträger durch das Arbeitsamt anerkannt. Auskunft erteilt das jeweils zuständige Landratsamt bzw. Agentur für Arbeit. Für weitere Informationen besuchen Sie folgenden Link: |